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![]() Vorgeschichte
Die Diskussion um Europäische Betriebsräte begann vor 30 Jahre. Kern dieser Diskussion war und ist, daß die Internationalisierung vieler Unternehmen die Beteiligungsmöglichkeiten rein nationaler Arbeitnehmervertretungen einschränkt. Hieraus leitet sich die gewerkschaftliche Forderung einer Ergänzung der betrieblichen Interessenvertretung durch Einrichtung einer transnationalen Arbeitnehmervertretung ab. Im Jahre 1994 wurde eine entsprechende Richtlinie über Europäische Betriebsräte verabschiedet. Heute gibt es über 800 Europäische Betriebsräte in den verschiedenen Ländern und Branchen Europas. Dabei ist in mehr als 200 Fällen der Organisationsbereich der EMCEF betroffen ist. Bei der Entwicklung Europäischer Betriebsräte ging es den Gewerkschaften zunächst darum, überhaupt in freien Verhandlungen auf europäischer Ebene die Institution EBR zu etablieren und die ArbeitnehmerInnen bei der Bildung möglichst vieler EBRs zu unterstützen. Hierzu wurden auch Leitlinien bei der EMCEF für gute Vereinbarungsstandards erarbeitet. Es zeigte sich jedoch, daß EBRs selten von alleine funktionieren und ein großer Qualifizierungsbedarf im Bereich Sprachkenntnisse, interkulturelle Kommunikation und Wissen über Arbeitnehmervertretungstrukturen in anderen EU Ländern besteht. Daher müssen geeignete Mittel gefunden werden für die fachliche und persönliche Qualifizierung von EBR Mitgliedern und die Verbesserung der Beratungs-und Betreuungsangebote durch die Gewerkschaften. |